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Mit dem Betriebsrentenrechner VBLklassik können Sie durch Angabe Ihrer persönlichen Daten Ihre prognostizierte Betriebsrente aus der VBLklassik (Pflichtversicherung) ermitteln.

Sollte die Prognoseberechnung der Betriebsrente aus der VBLklassik mit Berücksichtigung einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Altersteilzeit erstellt werden, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

  • 1. Ihre Angaben
  • 2. Ihre Rente

Angaben zu Ihrer Betriebsrente der VBLklassik

(TT.MM.JJJJ)
Bitte geben Sie hier Ihr Geburtsdatum ein. Die Versicherungspflicht bei der VBL besteht frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Eine Hochrechnung kann daher erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres erstellt werden.
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Rentenbeginn

Jahre Monate
Bitte wählen Sie hier das Alter aus, zu dem Sie in Rente gehen möchten. Anspruch auf eine Betriebsrente als Altersrente aus der Pflichtversicherung haben Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Umlage-/ Beitragsmonaten erfüllt sein. Sofern Sie nicht unter Vertrauensschutzregelungen der gesetzlichen Rentenversicherung fallen, vermindert sich Ihre monatliche Betriebsrente um 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (höchstens jedoch um insgesamt 10,8 Prozent).
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Versorgungspunkte

Versorgungspunkte
Bitte geben Sie hier die Versorgungspunkte (nicht die monatliche Rentenanwartschaft in Euro) ein, die Sie bereits während Ihrer Pflichtversicherung bei der VBL - einschließlich einer ggf. übergeleiteten Versicherung - erworben haben. Die Höhe der Versorgungspunkte können Sie Ihrem letzten Versicherungsnachweis entnehmen.
Ein Muster des Versicherungsnachweises können Sie hier aufrufen.
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31.12.

Entgelt

Euro
Bitte geben Sie hier Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt zu vorstehendem Stand ein. Dieses Entgelt ist nicht identisch mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Das entsprechende zusatzversorgungspflichtige Entgelt können Sie Ihrem letzten Versicherungsnachweis entnehmen.
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Hier können Sie eine künftige Dynamisierung Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Die Berechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhung Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Dynamisierung wird bis zum gewählten Rentenbeginn vorgenommen. Fällt die Gehaltsanpassung in der Zukunft tatsächlich anders aus als von Ihnen vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.
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